Der Vollmann-Gruppe ist es sehr wichtig, Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten, um Schaden von unserer Unternehmensgruppe, unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern abzuwenden. Dabei ist es wesentlich, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, aufzuarbeiten und abzustellen. Über unser Hinweisgebersystem kann Fehlverhalten gemeldet werden.
Entsprechende Hinweise auf konkrete Anhaltspunkte für Regelverstöße von Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten sind elementar. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft.
Gibt es Grund zu der Annahme, dass ein Regelverstoß vorliegt, wird eine Ermittlung eingeleitet. Diese und alle damit in Zusammenhang stehenden Informationen werden vertraulich behandelt und in einem fairen Prozess bearbeitet.
Hinweis per Mail an folgende Adresse:
Hinweis per Post an folgende Adresse
(auf Wunsch anonym):
Vollmann Group – Hinweisgebersystem
Rosendahler Straße 98
58285 Gevelsberg
Sie haben einen Hinweis?
Machen Sie es so konkret wie möglich und achten Sie darauf, dass Ihre Beschreibung auch für fachfremde Personen nachvollziehbar ist.
Die Beantwortung der fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
bildet eine gute Grundlage für Ihren Hinweis. Wenn Sie darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung stehen, ist das ggf. sehr förderlich.
Verstöße, die in direktem Zusammenhang mit den Regelungen des Datenschutzes stehen, können an unseren Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.
Verstöße, die die Informationssicherheit betreffen, können unter informationssicherheit@vollmann-group.com gemeldet werden.